Jugendschutz


Wir setzen das Thema Jugendschutzgesetz im Festzelt wie folgt um:
  • allgemeine Ausweiskontrolle (gültige Dokumente: Personalausweis, Führerschein)

  • Einlass unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Elternteiles

  • Einlass für 16- und 17-Jährige bis 24 Uhr mit Partypass und unter Vorlage des Personalausweises / Führerscheins

  • eine Übertragung der Aufsichtspflicht wird für 16- und 17-Jährige mit folgenden Dokumenten akzeptiert:
    • Partypass
    • ausgefülltes Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht mit Unterschriften der Sorgeberechtigten („Partyzettel“ / „Muttizettel“)
    • Ausweiskopie der Sorgeberechtigten in Papierform
    • die Aufsichtsperson muss mindestens 25 Jahre alt sein

Wichtig: 

Eine Krankenkassenkarte ist KEIN gültiges Ausweisdokument und wird für den Einlass nicht akzeptiert. Alle Dokumente müssen im Original bzw. in Papierform vorliegen. Fotos oder Dateien auf dem Handy werden nicht akzeptiert.
Diese Regelungen und auch die Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfirma dienen unserer rechtlichen Absicherung im Ernstfall. Wir hoffen hier auf Verständnis und Entgegenkommen unserer Gäste.
Für alle Angelegenheiten (Anregungen, Fragen, Probleme) wendet euch bitte direkt an die Präsidentin Madeleine Michels (Telefon 0176 24362052).

Partypass:

https://www.partypass.de/herunterladen/bayern/summary/4-bayern/21-allgaeu


Partyzettel:
zur Erziehungsbeauftragung
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