Jugendschutz
Weiter möchten wir informieren, dass wir das Thema Jugendschutzgesetz im Festzelt wie folgt umsetzen:
- allgemeine Ausweiskontrolle
- Einlass unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Elternteiles - Einlass für 16- und 17-jährige bis 24 Uhr mit Partypass unter Vorlage des Personalausweises
- Übertragung der Aufsichtspflicht wird für 16- und 17-jährige mit Partypass und entsprechendem Formular (inkl. Unterschriften der Sorgeberechtigten) akzeptiert.
Die Aufsichtsperson muss dabei mindestens 25 Jahre alt sein. Diese Regelungen und auch die Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfirma dienen unserer rechtlichen Absicherung im Ernstfall. Wir hoffen hier auf Verständnis und Entgegenkommen unserer Gäste.
Für alle Angelegenheiten (Anregungen, Fragen, Probleme) wendet euch bitte direkt an die Präsidentin Madeleine Michels (Telefon 0176 24362052).
Link zum Partypass:
https://www.partypass.de/herunterladen/bayern/summary/4-bayern/21-allgaeu